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BVerwG, 15.10.1996 - 9 B 485.96 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 14.05.1996 - 9 L 7417/95
- BVerwG, 15.10.1996 - 9 B 485.96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 9 B 485.96
Die Beschwerde rügt ferner eine Abweichung von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515/89, 1827/89 - (BVerfGE 83, 216) mit der Begründung, das Berufungsgericht habe lediglich geprüft,. - BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90
Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 9 B 485.96
Darin liege zugleich eine Abweichung vom Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - (BVerwGE 88, 367). - BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw. …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 9 B 485.96
Soweit die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1916/93 - geltend macht, zeigt sie eine Abweichung nicht auf; dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin bereits mehrfach entschieden (vgl. etwa Beschluß vom 15. Juli 1996 - BVerwG 9 B 266.96 -). - BVerwG, 22.02.1996 - 9 B 14.96
Asylrecht: Abgrenzung zwischen Verfolgungsbetroffenheit aufgrund …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 9 B 485.96
Sie legt auch nicht dar, inwiefern in der bloßen Unterlassung der Prüfung einer Einzelverfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit (vgl. zuletzt etwa den Beschluß des Senats vom 22. Februar 1996 - BVerwG 9 B 14.96 -) hier ausnahmsweise gleichwohl eine Abweichung liegen könnte, etwa deshalb, weil das Berufungsgericht durch das Unterlassen der Prüfung - deutlich erkennbar - den Rechtssatz habe aufstellen wollen, es gebe keine "individuelle Verfolgung wegen Gruppenzugehörigkeit". - BVerwG, 15.07.1996 - 9 B 266.96
Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes durch Anbringung von Kritik an der …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1996 - 9 B 485.96
Soweit die Beschwerde eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1916/93 - geltend macht, zeigt sie eine Abweichung nicht auf; dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin bereits mehrfach entschieden (vgl. etwa Beschluß vom 15. Juli 1996 - BVerwG 9 B 266.96 -).